Pausenzeitenregelung

Arbeiten Sie auch ab und an Ihre Pause durch, wenn gerade viel auf Ihrem Schreibtisch liegt? Das sollten Sie künftig auf jeden Fall überdenken! Zum einen sind Pausen für Ihre Gesundheit und Leistung wichtig. Zum anderen sind sie aber auch unter bestimmten Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben. Wie das Arbeitszeitgesetz die Arbeitspausen genau regelt, fassen wir hier für Sie zusammen.

Arbeitsrecht: So sind Pausenzeiten gesetzlich geregelt

Inhalt

Pausenregelung #1: Wann muss eine Arbeitspause gemacht werden?

Die Pausendauer und -häufigkeit regelt das Arbeitszeitgesetz in § 4 (ArbZG). Hier ist festgelegt, dass

  • bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten
  • und bei mehr als neun Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 45 Minuten

gemacht werden muss.

Diese Vorgaben sind gesetzliche Mindestvorgaben. Jedem Arbeitgeber steht es daher frei, andere Regelungen festzulegen und längere Pausenzeiten anzuordnen.

Darüber hinaus darf der Arbeitgeber grundsätzlich vorschreiben, wann der Arbeitnehmer seine Pause zu machen hat. Gerade bei Büro-Jobs, die nicht an feste Zeiten gebunden sind so wie es etwa in der Produktion der Fall ist, ist es jedoch gang und gäbe, dass Pausen relativ flexibel oder in einem breiten Zeitfenster gemacht werden können.

Die oben aufgeführten Zeiten sind Standard-Pausenzeiten. Wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen für einige Branchen und Arbeitsbereiche. Auch bei Notfällen können andere Regelungen gelten.

Wichtig ist außerdem neben den gesetzlichen Pausenzeiten die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Nach § 5 ArbZG muss diese Ruhezeit mindestens elf Stunden betragen.

Pausenregelung #2: Wie muss eine Arbeitspause aussehen?

Eine Gruppe von Mitarbeitern essen im Büro

Wie genau eine Arbeitspause auszusehen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Pause muss aber in jedem Fall der Erholung und Regeneration dienen sowie selbstverständlich die Möglichkeit bieten, Essen zu sich zu nehmen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten darf, er darf sich nicht in Arbeitsbereitschaft befinden und darf die Zeit ganz nach seinen Vorstellungen verbringen.

Grundsätzlich ist es, wenn der Arbeitgeber es erlaubt, darüber hinaus möglich, die Pausenzeit in mehrere kürzere Pausen zu stückeln, solange diese dann noch immer mindestens 15 Minuten lang sind.

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Pausenregelung #3: Müssen Arbeitspausen vergütet werden?

Arbeitspausen müssen generell nicht vergütet werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Pausen, die der Gesundheit oder der Sicherheit eines Mitarbeiters dienen, fallen in die Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden. Das sind beispielsweise Lärmpausen in der Produktion oder auch kurze Bildschirmpausen für die Augen bei Büroangestellten. Außerdem zur Arbeitszeit zählen Betriebspausen – unvorhergesehene Unterbrechungen der Arbeit – wie etwa bei Stromausfall oder Feueralarm.

Pausenregelung #4: Wie sehen gesetzliche Pausen bei Minderjährigen aus?

Zwei Baustellenarbeiter machen Kaffeepause

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sind die gesetzlichen Pausenzeiten noch einmal deutlich strenger. Minderjährige müssen bereits nach 4,5 Stunden eine 30-minütige Pause machen. Nach sechs Stunden Arbeitszeit ist eine 60-minütige Pause Pflicht. Außerdem muss die Mindestlänge einer Pause von 15 Minuten unbedingt eingehalten werden.

Pausenregelung #5: Wie müssen Pausen erfasst und dokumentiert werden?

Das Gesetz schreibt prinzipiell keine Aufzeichnung von Arbeits- und damit auch Pausenzeiten vor. Es sei denn, der Arbeitnehmer überschreitet die maximale werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden – hier gilt dann die Aufzeichnungspflicht. Diese liegt beim Arbeitgeber, der bei Bedarf die Überstunden der Mitarbeiter vorlegen können muss. Im Zuge dessen ist es daher sinnvoll, ebenfalls die Pausenzeiten der Mitarbeiter zu erfassen oder aber eine bestimmte Pausendauer vorzuschreiben.  Letzteres sollte schriftlich festgehalten und die Mitarbeiter dann gegebenenfalls in die Pause geschickt werden, sollten sie dazu neigen, diese nicht einzuhalten.

Wie die Erfassung von Arbeits- und Pausenzeiten geschieht, ist dem Unternehmen selbst überlassen. Spezielle Zeiterfassungssoftware kann die Arbeitsabläufe hier im Vergleich zu Excel, Stundenzettel und Co. unterstützen und verbessern.

Fazit: Sind gesetzlich vorgegebene Arbeitspausen sinnvoll?

Da Pausen gerne in stressigen Zeiten einmal unter den Tisch fallen, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten, wie wir finden, absolut sinnvoll und notwendig. Pausen sind vor allem für die Gesundheit der Mitarbeiter enorm wichtig. Außerdem können aber regelmäßige Pausen die Produktivität und die Konzentration steigern und damit letzten Endes dem Erfolg des Unternehmens nur zugutekommen.

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