Mitarbeiter Ueberwachung. Wie viel Kontrolle am Arbeitsplatz ist erlaubt

Mitarbeiter­überwachung

Durch digitale Technologien ist es heute möglich, Mitarbeiter auf verschiedenste Art und Weise zu kontrollieren. GPS-Daten, PC-Nutzung, Fitness-Tracker oder der E-Mail-Verkehr – kaum etwas ist nicht nachzuvollziehen. Auch die Erfassung der Arbeitszeit ist eine Form der Kontrolle. Doch was ist erlaubt und wo sind die Grenzen der digitalen Mitarbeiter-Überwachung?

Mitarbeiter-Überwachung: Wie viel Kontrolle ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Inhalt

Die Möglichkeiten der Mitarbeiter-Überwachung und Kontrolle sind heutzutage riesig und dabei so unauffällig, dass der Mitarbeiter häufig gar nichts davon merkt. Erlaubt ist es tatsächlich selten. Insbesondere seit der DSGVO. Jegliche Form der Überwachung muss mit dem Datenschutz, aber auch den Persönlichkeitsrechten konform gehen. Die meisten Kontrollmaßnahmen sind daher nur mit einer vorherigen Einwilligung durch den Mitarbeiter zulässig. Es sei denn, man hegt einen sehr konkreten Verdacht beispielsweise des Diebstahls. Es drohen empfindliche Strafen bei gesetzeswidriger Überwachung.

Bitte beachten Sie: Der folgende Beitrag fasst Informationen zur Mitarbeiterkontrolle zusammen und beschreibt in diesem Zusammenhang ebenfalls rechtliche Aspekte. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können Fehlinformationen nicht ausgeschlossen werden.

Mitarbeiter-Überwachung: Warum überhaupt eine Kontrolle am Arbeitsplatz?

So unterschiedlich die Möglichkeiten der Überwachung heute sind, so unterschiedlich sind auch die Gründe. Die GPS-Überwachung dient beispielsweise häufig dem Zweck, den genauen Aufenthaltsort der Mitarbeiter im Blick zu behalten und wird häufig bei Mitarbeitern, die im Außendienst arbeiten angewandt. Die Aufzeichnung von Telefongesprächen wird zur Qualitätssicherung verwendet. Andere Methoden sollen Diebstahl von Firmeneigentum verhindern und aufdecken, die Gesundheit der Mitarbeiter festhalten oder überprüfen, ob der Mitarbeiter tatsächlich produktiv arbeitet. Mit einer Zeiterfassung kann die genaue Arbeitszeit der Mitarbeiter dokumentiert werden. Über ein Zutrittssystem lässt sich genau feststellen, welche Mitarbeiter im Gebäude sind.

Sie sehen, Kontrollmechanismen müssen nicht nur mit Negativszenarien verbunden sein. In manchen Berufen kann eine GPS-Überwachung durchaus sinnvoll sein. Denken Sie nur einmal an Geldtransporter, Polizeifahrzeuge oder Krankenwagen. Die (freiwillige) Nutzung eines Fitness-Trackers kann erhebliche gesundheitliche Verbesserungen mit sich führen. Oder mithilfe des Zutrittssystems kann im Falle eines Brandes genau ausgewertet werden, wer sich noch im Gebäude befindet. Ebenso verhält es sich mit der Zeiterfassung: Diese kann für Arbeitnehmer genauso wie für den Arbeitgeber als Kontrolle der tatsächlichen Arbeitszeit dienen, Überstundenausgleich erst ermöglichen und zu einer gesunden Work-Life-Balance beitragen.

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Fazit in der Mitarbeiter-Überwachung: Wie viel Kontrolle ist am Arbeitsplatz erlaubt?

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Im Zusammengang mit Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz ist nicht nur wichtig zu fragen, was letztendlich erlaubt ist – viel wichtiger ist es auch zu hinterfragen, was wirklich notwendig ist. Natürlich lässt sich ein Mitarbeiter heute komplett durchleuchten. Doch ist es nicht eigentlich das Vertrauen, das die Basis einer guten Geschäftsbeziehung ist?

Besonders die heimliche Überwachung ist dabei mit absoluter Vorsicht zu genießen. Denn diese ist in den wenigsten Fällen rechtlich zulässig und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Außerdem lässt sich auch mit rechtssicheren Methoden ein guter Einblick in den Arbeitsalltag der Mitarbeiter bekommen, durch den die Sicherheit, die Gesundheit und die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer gestärkt werden kann. Eine Möglichkeit, dies umzusetzen, ist beispielsweise über eine Zeiterfassung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei voller Transparenz für sich einsetzen können.

Wir bei ACCENON sind selbstverständlich sehr darauf bedacht, dass die gesetzlichen Anforderungen in unseren Lösungen abgedeckt sind. Mit uns haben Sie in der Umsetzung einen zuverlässigen Experten an Ihrer Seite, der Sie auch in rechtlichen Fragen zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle umfassend beraten kann. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!

Der obige Blogbeitrag wurde mit größer Sorgfalt recherchiert, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. ACCENON übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehlinformationen.

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