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Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte – Stand je Bundesland (August 2026)

Baden-Württemberg

Keine staatliche Erfassung – das Land wartet auf die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Zwei Lehrkräfte klagten Anfang 2024 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Erfassung ihrer Arbeitszeit; die GEW fordert eine sofortige, datensparsame Umsetzung. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Bayern

Keine staatliche Erfassung. Seit Mai 2026 übernimmt die GEW Bayern für ihre schulischen Mitglieder ein Schuljahr lang die Kosten der Erfassungs-App „MiZei“, um Mehrarbeit sichtbar zu machen. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Berlin

Die Bildungsverwaltung bestreitet die Pflicht derzeit; die GEW startete am 18. August 2026 eine eigene Erfassungs-App, eine Einigungsstelle wurde angerufen, ein Pilot ist im Gespräch. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Brandenburg

Keine konkreten Schritte zur Erfassung. Brandenburg fordert – gemeinsam mit dem Saarland – eine Ausnahmeregelung wegen der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Bremen

Vorreiter: Als erstes Bundesland startet Bremen zum Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven. Erfasst wird per App „Untis Arbeitszeit“ auf Basis eines Jahresarbeitszeitmodells; die Auswertung folgt ab 2027. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Hamburg

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Hessen

Das Land lehnt einen Alleingang ab. Die GEW stellt ihren Mitgliedern seit dem 5. August 2026 die eigene App „LehrZeit“ zur privaten Erfassung bereit. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Mecklenburg-Vorpommern

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Niedersachsen

Keine staatliche Erfassung; die GEW plant eine eigene Erfassungs-App nach den Herbstferien 2026. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Nordrhein-Westfalen

Keine flächendeckende Erfassung; das Schulministerium wartet auf bundesgesetzliche Vorgaben. Im April 2026 kam ein Gesetzentwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto – ohne Erfassungssystem. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Rheinland-Pfalz

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Saarland

Keine konkreten Schritte; fordert – wie Brandenburg – eine Ausnahmeregelung wegen der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits.

Sachsen

Eine beobachtende Arbeitszeitstudie läuft, aber kein Erfassungsmodell. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Sachsen-Anhalt

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Schleswig-Holstein

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Thüringen

Keine konkreten Schritte zur staatlichen Erfassung bekannt. Freie Schulen: für angestellte Lehrkräfte gilt die Pflicht bereits – unabhängig vom Vorgehen des Landes.

Arbeitszeit­erfassung an Schulen

Nach den Sommerferien beginnt an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven etwas, das es in Deutschland so noch nicht gab: Lehrkräfte erfassen ihre komplette Arbeitszeit digital – den Unterricht, die Korrekturen am Küchentisch, das Elterngespräch, die Pausenaufsicht. Bremen ist damit das erste Bundesland, das die Erfassungspflicht für Lehrkräfte in die Praxis holt. Und die anderen 15? Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Wo die Bundesländer stehen

Arbeiten Lehrkräfte zu viel? Die ehrliche Antwort lautet bislang: Niemand weiß es genau. Denn gemessen wird die Lehrerarbeitszeit fast nirgendwo. Dabei ist die Rechtslage seit Jahren eindeutig, und der Druck wächst: Bremen startet sein Pilotprojekt, Gewerkschaften verteilen eigene Erfassungs-Apps, und in mehreren Ländern wird vor Gericht gestritten. Dieser Beitrag ordnet den Stand für Sie ein – Bundesland für Bundesland, mit Blick darauf, was Schulträger daraus ableiten sollten. Beginnen wir bei der Grundlage: der Rechtsprechung.

Die Rechtslage: Was EuGH, BAG und der Bund vorgeben

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden (Az. C-55/18), dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten messen lässt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Pflicht 2022 für Deutschland bestätigt (Az. 1 ABR 22/21) und stützt sie auf das Arbeitsschutzgesetz. Erfasst werden muss demnach die gesamte Arbeitszeit, nicht nur Überstunden.

Gilt das auch für Lehrkräfte? Die Kultusministerkonferenz beantragte beim Bundesarbeitsministerium eine Ausnahme und holte sich 2023 eine Absage: Lehrkräfte arbeiten nach Auffassung des Ministeriums nicht überwiegend „zeitlich und örtlich ungebunden“ und fallen damit nicht unter die Ausnahmetatbestände. Das Ministerium stellte zudem klar, dass die Pflicht unabhängig vom Status gilt – ob verbeamtet oder angestellt – und dass die Umsetzung Aufgabe der Kultusministerien ist.

Eine Feinheit gehört dazu: Bei verbeamteten Lehrkräften regeln die Bundesländer die Arbeitszeit selbst, etwa über Pflichtstunden und Arbeitszeitverordnungen. Genau deshalb entsteht der Flickenteppich, den dieser Beitrag beschreibt: Der Bund mahnt, die Länder entscheiden über das Wie und Wann. Eine geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes, die eine elektronische Erfassungspflicht bringen soll, steht seit dem Referentenentwurf von 2023 aus. Viele Länder warten genau darauf.

Warum die Umsetzung stockt: Deputat, Beamte und die Länder

Das zentrale Hindernis ist das Deputatsmodell. Es legt fest, wie viele Unterrichtsstunden eine Lehrkraft hält – mehr nicht. Vorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elternarbeit und Aufsichten gelten als pauschal abgegolten. Wie viel Zeit dort tatsächlich anfällt, taucht in keiner Statistik auf. Studien deuten die Größenordnung an: Eine Untersuchung der Universität Göttingen aus dem Jahr 2025 kam für Berlin auf rund 100 Stunden Mehrarbeit pro Lehrkraft und Jahr. Hochgerechnet sind das über zwei Millionen unbezahlte Stunden.

Die Kultusministerien argumentieren unterschiedlich. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper verweist auf das Bundesverwaltungsgericht: Außerunterrichtliche Tätigkeiten ließen sich nur pauschalierend schätzen, nicht messen. Das Bundesarbeitsministerium hält dagegen, dass eine nachträgliche Dokumentation der Arbeitszeit trotzdem möglich bleibt. Brandenburg und das Saarland fordern Ausnahmeregelungen wegen der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs, die Kultusministerkonferenz insgesamt wartet auf die Novelle des Arbeitszeitgesetzes.

Auffällig ist dabei der Blick auf die Betroffenen: In einer Umfrage des nordrhein-westfälischen Philologenverbands von 2025 sprach sich die Mehrheit der Lehrkräfte klar für eine Arbeitszeiterfassung aus.

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Bremen macht es vor: das Pilotprojekt ab August 2026

Bremen hat im Mai 2025 per Senatsbeschluss den Anfang gemacht und zieht das Vorhaben seither konsequent durch. Das Projekt läuft in drei Phasen: Vorbereitung bis Ende Juli 2026, Pilotphase über das komplette Schuljahr 2026/27, Auswertung ab August 2027. Erste Ergebnisse werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet, eine Zwischenevaluation ist bereits nach dem ersten Schulhalbjahr vorgesehen.

Konkret erfassen alle Beschäftigten an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven ihre Arbeitszeit digital – mit der App „Untis Arbeitszeit“, die das Land gemeinsam mit dem Stundenplan-Anbieter Untis entwickelt hat. Die Lehrkräfte buchen ihre Zeiten über vordefinierte Tätigkeitskategorien auf dienstlichen Endgeräten: Unterricht, unterrichtsnahe Aufgaben, Elternarbeit, Aufsichten und mehr. Eine eigene Dienstvereinbarung stellt sicher, dass die Daten nicht für Leistungsbewertungen verwendet werden.

Das Modell dahinter ist eine Jahresarbeitszeit: In den Schulwochen läuft das Zeitkonto über das Soll hinaus, die Ferien gleichen es wieder aus. Bildungssenator Mark Rackles begründete den Vorstoß im Juni 2026 damit, dass Lehrkräfte in Deutschland im internationalen Vergleich besonders viele nichtpädagogische Aufgaben übernehmen. Der Pilot soll die reale Belastungsverteilung sichtbar machen. Über die Konsequenzen wird 2027 entschieden. Und anders als die beobachtenden Arbeitszeitstudien in Berlin oder Sachsen erprobt Bremen ausdrücklich ein Zielmodell für eine spätere flächendeckende Erfassung.

NRW, Bayern, Baden-Württemberg: der Stand im Detail

Die drei größten Bundesländer beschäftigen zusammen über 375.000 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in keinem davon gibt es bislang eine systematische Arbeitszeiterfassung. Der Blick ins Detail zeigt, wie unterschiedlich die Länder mit derselben Rechtslage umgehen.

Nordrhein-Westfalen: Lebensarbeitszeitkonto ja, Erfassung nein

Für die Arbeitszeiterfassung der Lehrer in NRW gibt es weiterhin keinen Fahrplan. Das Schulministerium verweist auf den Bund und will bundesgesetzliche Vorgaben abwarten. Im April 2026 legte die Landesregierung zwar einen Gesetzentwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto vor, das auch Lehrkräfte einschließt, ein System zur Erfassung des Arbeitsalltags ist darin aber nicht vorgesehen.

Für Diskussionen sorgte Anfang 2026 Schulministerin Dorothee Feller: Sollte die Erfassung kommen, stellte sie im Gegenzug Präsenzpflichten in den Schulen in Aussicht: Auch in den Ferien. Die GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik konterte, die Erfassung sei geltendes Arbeitsrecht und kein Privileg, das man sich mit Zugeständnissen erkaufen müsse. Einzelne Schulen erproben unterdessen eigene digitale Ansätze, das Land prüft ein freiwilliges Modell.

Bayern: Die GEW zahlt die App, der Freistaat wartet

In Bayern gibt es keine staatliche Erfassung der Lehrerarbeitszeit. Die GEW Bayern verabschiedete im Mai 2025 eine Resolution mit der Forderung nach einem transparenten Erfassungssystem an allen Schulen. Einen konkreten Schritt der Staatsregierung gab es bislang nicht. Seit Mai 2026 greift die Gewerkschaft deshalb zur Selbsthilfe: Sie übernimmt für ihre schulischen Mitglieder ein Schuljahr lang die Kosten der Erfassungs-App „MiZei“. Die dokumentierten Zeiten sollen versteckte Mehrarbeit sichtbar machen und können Beschäftigten helfen, Ansprüche auf Ausgleich geltend zu machen.

Zusätzlichen Druck erzeugt die Rechtsprechung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte im November 2024 die Regelung zum verpflichtenden Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte für unwirksam. Erstritten wurde das von einer Grundschulleiterin mit Unterstützung des BLLV. Der Freistaat setzte daraufhin eine Neuauflage des Modells auf.

Baden-Württemberg: Warten auf das Bundesgesetz

Baden-Württemberg folgt der Linie der Kultusministerkonferenz und wartet auf die Reform des Arbeitszeitgesetzes – eine eigene Initiative gibt es nicht. Kultusministerin Schopper lehnt eine Erfassung mit Verweis auf die Pauschalierungs-Rechtsprechung ab, das Bundesarbeitsministerium widerspricht dieser Auslegung. Bewegung kommt von unten: Zwei Lehrkräfte klagten Anfang 2024 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart darauf, dass ihre Arbeitszeit erfasst wird. Die GEW Baden-Württemberg fordert eine sofortige, datensparsame Umsetzung: Erfasst werden sollen nur Beginn, Ende und Pausen. Der VBE fordert hingegen eine landesweit einheitliche Lösung. Wie groß der Handlungsdruck ist, zeigt eine Studie des Berufsschullehrerverbands: Lehrkräfte an beruflichen Schulen leisten demnach rund drei Stunden Mehrarbeit pro Woche, Schulleitungen rund acht.

Der Überblick: Was die weiteren Bundesländer tun

Bundesland Stand Zuletzt bewegt
Bremen Pilotprojekt an 9 Schulen, App „Untis Arbeitszeit“, Jahresarbeitszeitmodell Start 08/2026
Hessen Keine staatliche Erfassung; GEW-Mitglieder nutzen die App „LehrZeit“ seit 05.08.2026
Berlin Bildungsverwaltung bestreitet die Pflicht; GEW startet eigene App, Einigungsstelle angerufen, Pilot im Gespräch GEW-App ab 18.08.2026
Niedersachsen GEW plant eigene Erfassungs-App nach den Herbstferien 2026
Sachsen Beobachtende Arbeitszeitstudie, kein Erfassungsmodell laufend
Brandenburg, Saarland Fordern Ausnahmeregelung wegen „besonderer Anforderungen“ des Lehrerberufs 2025
Übrige Länder Keine konkreten Schritte zur Erfassung bekannt
Auffällig ist das Muster des Sommers 2026: Wo die Länder nicht handeln, erfassen Lehrkräfte inzwischen selbst, organisiert von den GEW-Landesverbänden in Hessen, Berlin, Bayern und bald Niedersachsen. Die Daten aus diesen Apps bleiben zwar privat, erzeugen aber genau die Transparenz, die den Kultusministerien bislang fehlt, und erhöhen den Druck, eigene Systeme aufzubauen.

Was heißt das für freie Schulen?

Für eine Schule in freier Trägerschaft stellt sich die Wartefrage nicht. Ihr Träger ist Arbeitgeber, die Lehrkräfte sind angestellt und damit greift die Erfassungspflicht aus der Rechtsprechung von EuGH und BAG unabhängig davon, wann das eigene Bundesland einen Fahrplan vorlegt. Während staatliche Schulen auf Verordnungen warten, tragen freie Schulen die Verantwortung selbst.

Die gute Nachricht: Das Bremer Pilotprojekt zeigt bereits, wie das Modell aussehen kann. Und es ist dasselbe, das sich für freie Schulen heute schon umsetzen lässt. Die Soll-Zeiten entstehen aus dem Deputat und dem Beschäftigungsumfang, erfasst wird die tatsächliche Arbeitszeit, und ein Jahresarbeitszeitkonto gleicht Schulwochen und Ferien aus. Genau diese Logik bilden wir bei ACCENON® mit individuellen Rechenregeln ab, inklusive Teilzeitmodellen und Anrechnungsstunden. Wie das für Ihr Kollegium aussehen kann, zeigt unsere Seite zur Arbeitszeiterfassung für Lehrer an freien Schulen und einen Überblick über das System dahinter finden Sie bei unserer Zeiterfassungssoftware.

Fazit: Die Pflicht steht, die Umsetzung beginnt

Die Frage ist längst nicht mehr, ob die Arbeitszeiterfassung an die Schulen kommt, sondern wann und wer vorbereitet ist, wenn es so weit ist. Bremen liefert dafür ab diesem Schuljahr die Blaupause. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick und aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich in den Ländern etwas bewegt.

Auf einen Blick

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt seit den Urteilen von EuGH (2019) und BAG (2022). Nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums auch für Lehrkräfte, ob verbeamtet oder angestellt.

Die Umsetzung ist Ländersache und stockt fast überall: NRW, Bayern und Baden-Württemberg warten ab.

Bremen erprobt ab August 2026 als erstes Bundesland ein echtes Erfassungsmodell – digital, per App, auf Basis einer Jahresarbeitszeit.

In Hessen, Berlin und Bayern erfassen Lehrkräfte ihre Zeiten inzwischen selbst, organisiert über die GEW.

Freie Träger sind schon heute in der Pflicht und können die Erfassung mit dem passenden Modell ohne eigenes IT-Projekt umsetzen.

Rainer Woelkerling freigestellt

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FAQ

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Nach Auffassung des Bundesarbeitsministeriums ja: Die Erfassungspflicht gilt unabhängig davon, ob eine Lehrkraft verbeamtet oder angestellt ist. Bei Beamtinnen und Beamten liegt die Umsetzung allerdings bei den Bundesländern, die die Arbeitszeit über eigene Verordnungen regeln. Deshalb geht es dort bislang kaum voran.

Dafür gibt es derzeit keinen Termin. Das Schulministerium wartet auf bundesgesetzliche Vorgaben, und der Gesetzentwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto vom April 2026 enthält kein Erfassungssystem. Solange die Novelle des Arbeitszeitgesetzes aussteht, bleibt der Stand in NRW offen.

Alle Beschäftigten an neun Pilotschulen in Bremen und Bremerhaven erfassen ein Schuljahr lang ihre gesamte Arbeitszeit digital – vom Unterricht über Vorbereitung und Korrekturen bis zu Elternarbeit und Aufsichten. Gebucht wird über vordefinierte Tätigkeitskategorien in der App „Untis Arbeitszeit“.

Grundsätzlich alle beruflich veranlassten Tätigkeiten: Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Elterngespräche, Aufsichten und schulorganisatorische Aufgaben. Genau diese „unsichtbare“ Arbeit neben dem Stundenplan macht die Lehrerarbeitszeit so schwer greifbar und ihre Erfassung so aufschlussreich.

Ja, niemand kann Lehrkräften verbieten, die eigene Arbeitszeit privat zu dokumentieren. Die GEW-Landesverbände stellen dafür inzwischen eigene Apps bereit. Die so gesammelten Daten können helfen, Mehrarbeit sichtbar zu machen und Ansprüche auf Ausgleich zu begründen.

In einem Jahresarbeitszeitmodell wird die Arbeitszeit übers ganze Jahr betrachtet: In den Schulwochen arbeiten Lehrkräfte über dem wöchentlichen Soll, die unterrichtsfreie Zeit gleicht das Konto wieder aus. Bremen erprobt genau dieses Modell und auch für freie Schulen ist es der gängige Weg, Schuljahr und Ferien fair abzubilden.

Dort ist der Träger Arbeitgeber und die Lehrkräfte sind angestellt. Die Erfassungspflicht aus der Rechtsprechung greift damit unmittelbar, unabhängig von den Plänen des jeweiligen Bundeslandes. Freie Schulen müssen also nicht auf ihr Kultusministerium warten, sondern können die Erfassung eigenständig einführen.

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